Immer mal wieder werden unser Vereinsgelände und unsere Vereinsräume, vor allem die Umkleiden und Sanitäranlagen von ungebetenen Gästen aufgesucht.
Die Sanitärräume werden dann auch leider nur selten ordnungsgemäß hinterlassen. In der Vergangenheit kam es auch zu absichtlichen Verunreinigungen, deren Beseitigung unserem Reinigungspersonal auch nur bedingt zuzumuten ist.
Auf dem Fahrrad Abstellplatz kommt es hin und wieder zu Sachbeschädigungen, auch von unserem Fahrrad Abstellplatz wurden schon Fahrräder gestohlen.
Der Zugang zur Tennishalle mit unserem frisch verlegten Teppichboden erfolgt schon auch mal mit Sandplatzschuhen.
Diesen Geschehnissen und Verhalten wollen wir in Zukunft vorbeugen und wir wollen auch nicht warten, bis es zu umfangreicheren Sachbeschädigungen kommt. Deswegen haben wir im Vorstand den Beschluss gefasst, das Vereinsgelände zukünftig mit Videokameras zu überwachen.
Da die Installation von Videokameras, in gewissem Maße, leider auch immer einen Eingriff in die Privatsphäre bedeutet, sowie unweigerlich Fragen und Bedenken aufwirft, möchten wir Euch mit diesem Schreiben informieren, für Transparenz sorgen und um Vertrauen bei Euch werben.
Die Videoüberwachung dient ausschließlich der Wahrnehmung des Hausrechts und der Vermeidung, sowie erforderlichenfalls der Aufklärung und Beweissicherung bei Straftaten. Sie soll in erster Linie eine abschreckende Wirkung haben.
Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Artikel 6, Absatz 1 lit. f) der neuen Datenschutzgrundverordnung, in dem es um die Rechtmäßigkeit geht.
Die Kameras überwachen zunächst alle Zugangswege zum Gebäude, sowie wie oben geschildert den Fahrrad Abstellplatz und den Zugang zu den Tennishallen.
Es werden selbstverständlich weder Umkleidekabinen, Toilettenräume, Duschen und auch nicht der Innenbereich der Vereinsgaststätte videoüberwacht.
Unsere Plätze befinden sich, mit wenigen Ausnahmen am Spielfeldrand (Platz 1), fast nicht im Sichtfeld der Kameras. Weder Trainingseinheiten noch Spiele werden also überwacht oder gar gefilmt.
Die Kameras zeichnen auf und diese Aufnahmen werden auf einer Festplatte für sieben Tage gespeichert. Im Büro ist der Zugriff auf die Kameras über einen Bildschirm in Echtzeit immer möglich.
Wer hat Zugriff auf die Kameraüberwachung?
Lediglich der 1. und die 2. Vorsitzende aus dem Vorstand verfügen über den notwendigen Zugriff mittels einer App am Smartphone.
Um mit Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung unseren Pflichten nachzukommen und für Transparenz zu sorgen, informieren wir deshalb auch hier über die Thematik.
Für Euer Verständnis und Euer uns entgegengebrachtes Vertrauen bedanken wir uns herzlich!
Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
…
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.