Liebe Clubmitglieder,
die Hiobsbotschaften wegen des sich ausbreitenden Coronavirus reißen leider nicht ab und betreffen uns alle. Umso mehr gilt es einen klaren Kopf zu bewahren und sich bei aller notwendigen Vorsorge an den Empfehlungen der Gesundheitsämter, Ärzte und des Robert-Koch Institutes zu halten.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Wir müssen als Verein und auch im Namen der Tennisschule das Thema Corona mittlerweile sehr ernst nehmen !
Die Schulen und auch andere Vereine halten dazu an, bei Verdacht daheim zu bleiben. Der TCH schließt sich dieser allgemeinen Vorgehensweise an und bittet alle, die Krankheitssymptome aufweisen oder in den betroffenen Regionen waren ab sofort zu hause zu bleiben und nicht am Training und den Verbandsspielen teilzunehmen !
- Die Vorgabe des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 28. Februar 2020 (einsehbar unter der Homepage des KM) für Personen, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben, lautet wie folgt:„Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.“
- Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Trainingsbetrieb und den Verbandsspielen teilnehmen.
- Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
- Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Das oben genannte gilt ebenfalls für die Teilnahme an der TCH Jahreshauptversammlung am 23.3.2020. Die Vorstandschaft behält sich vor, auf Grund unvorhersehbarer Veränderungen, die Versammlung eventuell zu verlegen bzw abzusagen.
Passt auf euch auf und bleibt gesund!